Fragen und Antworten

Sie selbst können nichts tun, was wirklich weiterhilft und ohne rechtliche Beratung erst recht nicht. Sie könnten dabei nur Fehler machen. Es hilft nur eines: Sofort zum Anwalt. Rufen Sie uns an und wir kümmern uns sofort darum.

Das hängt unter anderem davon ab, mit welchen Drogen und mit welcher Menge Sie erwischt worden sind. Es gibt dann noch einige weitere Umstände, die wichtig sind. Wenn wir die kennen, können wir beurteilen, was Sie voraussichtlich erwartet. Bevor Sie mit uns gesprochen haben auf keinen Fall eine Aussage bei Polizei oder Gericht machen.

Theoretisch ist die Antwort eindeutig und klar. Ob aber im konkreten Fall eine Körperverletzung durch Notwehr gerechtfertigt ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Lassen Sie sich von uns kompetent beraten und machen Sie vor allem vor einer solchen Beratung und ohne unsere Anwesenheit keine Aussage bei Polizei oder Gericht.

Nach dem Gesetz ist nur dann ein Anwalt notwendig, wenn Sie aufgrund besonderer Umstände womöglich eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erwarten hätten. Auch wenn es aber vielleicht nur um eine Geldstrafe geht: Sie sollten sich auf keinen Fall selbst verteidigen. Dabei können Sie nur Fehler machen.

Auf keinen Fall zu dem Vorwurf etwas aussagen. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich vorher beraten lassen und bei Ihrer eventuellen Aussage dann ein Rechtsanwalt als Verteidiger anwesend ist. Rufen Sie uns an!

Ob Unterhaltspflicht besteht und gegebenenfalls in weder welcher Höhe, kann erst nach Kenntnis sämtlicher Umstände beurteilt werden. Sie sind allein dabei überfordert. Jeder Monat, in dem Sie zögern, ist ein verlorener Monat. Höchste Vorsicht vor allem, wenn Ihr Ehemann/Ehefrau bereits einen Rechtsanwalt beauftragt hat und dieser Ihnen womöglich schon einen Vorschlag unterbreitet hat. Ohne rechtliche Beratung kommen Sie nicht weiter.

Je nachdem wie die Vermögensverhältnisse in der (zukünftigen) Ehe sind, macht es Sinn oder auch nicht oder ist sogar absolut notwendig. Lassen Sie sich beraten.

Unter bestimmten Umständen könnten Teile des Vertrags sittenwidrig sein oder durch zwischenzeitlich eingetretene Veränderung der Umstände sittenwidrig geworden sein. Allgemein lässt sich dazu kompetent nichts aussagen. Eine Beratung im Einzelfall ist unerlässlich.

Es gibt grundsätzlich viele Möglichkeiten: Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz und in manchen Fällen sogar Strafanzeige. Was das Richtige ist und im Einzelfall Erfolg verspricht, können sie kaum selbst beurteilen. Kommen Sie zu uns mit allen Unterlagen die Sie dazu haben.

Strafprozessvollmacht

Bitte klicken Sie das oben stehende Symbol an, um die Strafprozessvollmacht auszudrucken. Diese benötigen wir für jeden Strafprozess, bevor wir Akteneinsicht fordern können.

Vollmacht

Bitte klicken Sie das oben stehende Symbol an, um die Vollmacht auszudrucken. Diese benötigen wir, um Sie vor Gericht und bei vorgerichtlichen Maßnahmen vertreten zu dürfen.

Merkblatt Untersuchungshaft

Bitte klicken Sie das oben stehende Symbol an, um das Merkblatt für Untersuchungsgefangene auszudrucken.​ Dieses dient in erster Linie den Angehörigen des Gefangenen.